Die Regel: Wer bestellt, zahlt
Seit 1. Juli 2023 gilt bei Mietwohnungen in Österreich das Bestellerprinzip. Beauftragt die Vermieterseite den Makler mit der Mietersuche, und das ist fast immer der Fall, zahlt sie die Provision, nicht du.
Nur 21 % der Wiener Mietinserate schreiben ausdrücklich „provisionsfrei“ (Stand 27. Oktober 2026), nach der neuen Regel sind aber die meisten Wohnungen für Mieter:innen provisionsfrei, auch wenn es nicht im Inserat steht.
Wann du trotzdem zahlen kannst
- Du hast den Makler selbst schriftlich beauftragt, für dich zu suchen, und die Wohnung war nicht schon vorher von der Vermieterseite bei ihm.
- Geschäftslokale, Garagen oder Kauf: Die Regel betrifft das Mieten einer Wohnung.
- Inserate mit „Vermittlungsgebühr“, „Bearbeitungsgebühr“ oder Ähnlichem: Das ist oft eine versteckte Provision. Frag nach, wofür genau.
Du hast gezahlt, obwohl du nicht musstest
Eine Provision, die gegen die Regel verlangt wurde, kannst du zurückfordern. Heb Rechnung und Zahlungsbeleg auf, fordere das Geld schriftlich beim Makler zurück und hol dir sonst kostenlose Hilfe bei der Mieterhilfe Wien oder der Arbeiterkammer.
Wie FlatDrop hilft
Jede Meldung zeigt, ob das Portal das Inserat als provisionsfrei ausweist, und eine Provision zulasten der Mieter:innen wird als Warnhinweis markiert, bevor du der Vermieterseite schreibst.