Ratgeber · Befristung

Befristeter Mietvertrag in Wien: die Regeln

Mindestens 28 % der Wiener Mietinserate nennen eine Befristung (Stand 27. Oktober 2026), im Vertrag steht sie noch viel öfter. Befristet muss nicht schlecht sein, wenn du die Regeln kennst.

Stand 26. Oktober 2026

Mindestens fünf Jahre (drei bei privaten Vermietern)

Seit 1. Jänner 2026 muss eine Befristung bei Wohnungen im Mietrechtsgesetz, das für die meisten Wiener Mietwohnungen gilt, mindestens fünf Jahre betragen, wenn ein Unternehmen vermietet, etwa eine Immobilienfirma oder ein gewerblicher Vermieter. Private Vermieter:innen dürfen weiterhin auf drei Jahre befristen, und Verträge von vor 2026 behalten die alte Mindestdauer von drei Jahren. Die Befristung muss schriftlich vereinbart sein. Eine kürzere ist unwirksam: Der Vertrag gilt dann als unbefristet.

Es gibt Ausnahmen, etwa in Ein- und Zweifamilienhäusern, eine kurze Befristung ist also nicht automatisch unzulässig. Im Zweifel prüft die Mieterhilfe Wien kostenlos.

Vorzeitig kündigen

Nach dem ersten Jahr kannst du einen befristeten Vertrag mit dreimonatiger Frist zum Monatsende schriftlich kündigen. Die Vermieterseite kann nur aus wichtigen Gründen vorzeitig kündigen, etwa bei Mietrückstand.

Wenn die Befristung abläuft

Kündigt niemand und wohnst du einfach weiter, verlängert sich der Vertrag einmal um fünf Jahre (bei privaten Vermieter:innen um drei). Läuft er auch danach weiter, wird er unbefristet. Lass dir jede Verlängerung schriftlich geben.

Befristet heißt billiger

In Altbauwohnungen mit Richtwertmiete muss der Mietzins bei Befristung um 25 % unter dem zulässigen unbefristeten Mietzins liegen. Fehlt der Abschlag, kann die Schlichtungsstelle das prüfen.

FlatDrop markiert kurze oder unklare Befristungen in jeder Meldung, und die KI-Bewertung berücksichtigt die Laufzeit: Eine einjährige Untermiete sieht nie so gut aus wie ein langer Vertrag.

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Häufige Fragen

Ist ein auf zwei Jahre befristeter Mietvertrag in Wien gültig?

Bei einer Wohnung im Mietrechtsgesetz nicht: Seit 2026 beträgt die Mindestbefristung fünf Jahre, wenn ein Unternehmen vermietet, und drei Jahre bei Privatpersonen. Eine kürzere macht den Vertrag unbefristet. Es gibt Ausnahmen, im Zweifel kostenlos beraten lassen.

Kann ich einen befristeten Mietvertrag vorzeitig kündigen?

Ja, nach dem ersten Jahr, mit dreimonatiger Frist zum Monatsende, schriftlich.

Was passiert, wenn die Befristung abläuft und ich bleibe?

Der Vertrag verlängert sich einmal um fünf Jahre (bei privaten Vermieter:innen um drei). Läuft er danach weiter, wird er unbefristet.

Offizielle Quellen

Allgemeine Information, keine Rechtsberatung. Regeln ändern sich; für deinen Fall gelten die oben verlinkten offiziellen Stellen.

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