Wie komme ich zu einer Genossenschaftswohnung?
- Über das Wiener Wohn-Ticket: Einen Teil der geförderten Wohnungen vergibt die Stadt seit September 2026 nach Bonuspunkten, mit denselben Voraussetzungen wie bei der Gemeindewohnung.
- Direkt bei der Bauvereinigung: Viele Wohnungen vergeben die Bauvereinigungen selbst. Melde dich bei mehreren an, oft entscheidet das Datum der Anmeldung.
- Sofort verfügbare Wohnungen: Freie Wohnungen in bestehenden Häusern und Restwohnungen in neuen Projekten stehen auf den Websites der Bauvereinigungen, ohne Provision.
Was ist der Finanzierungsbeitrag?
Viele Genossenschaftswohnungen verlangen beim Einzug eine Einmalzahlung als Beitrag zu den Grund- und Baukosten. Je höher sie ist, desto niedriger ist meist die laufende Miete. Je nach Projekt kann das ein fünfstelliger Betrag sein. Bei SMART-Wohnungen der Wiener Wohnbauförderung ist er auf 60 € pro m² begrenzt.
Ist die Bauvereinigung eine Genossenschaft, wirst du außerdem Mitglied und zahlst einen kleinen Genossenschaftsanteil. Bei gemeinnützigen GmbHs oder AGs fällt der weg.
Wie viel bekomme ich beim Auszug zurück?
Das Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetz regelt es genau: Den Finanzierungsbeitrag bekommst du innerhalb von acht Wochen nach der Rückgabe der Wohnung zurück, vermindert um 1 % für jedes Jahr. Gerechnet wird ab der Fertigstellung des Hauses, nicht ab deinem Einzug. Ziehst du in eine ältere Wohnung, zahlst du deshalb auch nur den schon abgeschriebenen Betrag. Berechtigte offene Forderungen aus dem Mietverhältnis darf die Bauvereinigung abziehen.
Was kostet die Miete?
Gemeinnützige Bauvereinigungen dürfen nur verlangen, was die Kosten deckt, also Kredite, Erhaltung, Rücklagen und Verwaltung. Das macht ihre Mieten meist deutlich günstiger als am privaten Markt, wo die Median-Bruttomiete gerade bei 22,2 € pro m² liegt (Stand 27. Oktober 2026). Sind die Kredite für das Haus zurückgezahlt, sinkt die Miete oft weiter.
Hältst du die Miete oder die Betriebskosten für falsch, kannst du sie wie bei einer privaten Altbauwohnung kostenlos bei der Schlichtungsstelle prüfen lassen. Auch eine verbotene Ablöse kannst du dort zurückfordern.
Kann ich die Wohnung später kaufen?
Manche geförderten Genossenschaftswohnungen haben eine Kaufoption. Einen Antrag kannst du frühestens fünf Jahre nach dem Erstbezug des Hauses stellen. Voraussetzungen sind unter anderem eine geförderte Wohnung über 40 m² und ein Finanzierungsbeitrag über 50 € pro m² (wertgesichert). Den Preis setzt die Bauvereinigung nach den Regeln des Gesetzes fest. Verkaufst du die gekaufte Wohnung innerhalb der Spekulationsfrist weiter, musst du einen Teil des Gewinns abgeben.
Tipps für die Suche
- Melde dich bei mehreren Bauvereinigungen gleichzeitig an und frag nach, wie sie vergeben: nach Datum, nach Dringlichkeit oder über das Wohn-Ticket.
- Lies bei jedem Angebot drei Zahlen: Finanzierungsbeitrag, monatliche Miete und Betriebskosten. Ein niedriger Beitrag bedeutet oft eine höhere Miete.
- Bei geförderten Wohnungen prüft die Bauvereinigung vor dem Vertrag die Einkommensgrenzen und deinen Hauptwohnsitz. Halte Gehaltszettel und Meldezettel bereit.
- Du brauchst keinen Makler: Genossenschaftswohnungen sind in der Regel provisionsfrei.