Ratgeber · Kaution

Kaution zurückbekommen in Wien: so geht's

Die Kaution ist beim Mieten in Wien oft die größte Einzelzahlung und beim Auszug der häufigste Streitpunkt. Ein paar Minuten am Anfang sorgen dafür, dass du sie zurückbekommst.

Stand 23. Oktober 2026

Wie viel ist üblich

Bis zu drei Bruttomonatsmieten sind in Wien üblich. Bei einer mittleren Bruttomiete von 22,2 € pro m² sind das für 60 m² rund 4.000 €. Deutlich mehr ist ein Grund nachzufragen; FlatDrop markiert Kautionen über dreieinhalb Monatsmieten.

Zahl die Kaution erst nach Unterschrift des Vertrags und nur auf ein Konto, das auf die Vermieterseite oder den Makler lautet. Nie bar ohne Beleg.

Was die Vermieterseite damit tun muss

Bei den meisten Wohnungen muss die Kaution verzinst veranlagt werden (etwa auf einem Sparbuch) und nach Ende des Mietverhältnisses unverzüglich samt Zinsen zurückgezahlt werden. Abgezogen werden darf nur Berechtigtes: offene Miete oder Schäden über die normale Abnutzung hinaus.

Deine drei Schritte

  • Einzug: jeden Raum, Wände, Böden und Geräte mit Datum fotografieren und vorhandene Schäden in einem Übergabeprotokoll festhalten, von beiden unterschrieben.
  • Auszug: reinigen, selbst verursachte Schäden beheben, wieder fotografieren und ein Übergabeprotokoll mit Zählerständen unterschreiben.
  • Die Rückzahlung schriftlich fordern (E-Mail reicht), mit IBAN und einer Frist von etwa zwei Wochen.

Wenn die Kaution nicht zurückkommt

Normale Abnutzung (vergilbte Wände, kleine Bohrlöcher, abgenutzte Böden nach Jahren) ist kein Schaden. Behält die Vermieterseite Geld ohne berechtigten Grund, helfen Mieterhilfe Wien und Arbeiterkammer kostenlos, entscheiden können die Schlichtungsstelle oder das Bezirksgericht.

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Häufige Fragen

Wie viel Kaution ist in Wien üblich?

Bis zu drei Bruttomonatsmieten. Eine feste gesetzliche Obergrenze gibt es nicht, deutlich mehr ist aber unüblich.

Wie lange darf die Rückzahlung der Kaution dauern?

Sie muss nach Ende des Mietverhältnisses und Rückgabe der Wohnung unverzüglich samt Zinsen zurückgezahlt werden, abzüglich nur berechtigter Forderungen.

Darf die Vermieterseite die Kaution fürs Ausmalen einbehalten?

Nicht für normale Abnutzung nach üblicher Wohndauer. Abgezogen werden dürfen nur Schäden über den normalen Gebrauch hinaus.

Offizielle Quellen

Allgemeine Information, keine Rechtsberatung. Regeln ändern sich; für deinen Fall gelten die oben verlinkten offiziellen Stellen.

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