Ratgeber · Sozialer Wohnbau

Gemeindewohnung in Wien 2026: Wohn-Ticket, Bonuspunkte, Ablauf

Wien vergibt jedes Jahr rund 14.000 Gemeinde- und geförderte Wohnungen, alle über das Wiener Wohn-Ticket. Seit 22. September 2026 entscheidet dabei ein Bonuspunkte-System, wer eine Wohnung bekommt. Du brauchst zwei Jahre Hauptwohnsitz in Wien, einen passenden Aufenthaltsstatus und ein Einkommen unter der Grenze, die die meisten Haushalte einhalten.

Stand 26. Oktober 2026

Wer bekommt ein Wohn-Ticket?

Alle diese Voraussetzungen müssen erfüllt sein:

  • Du bist mindestens 18 Jahre alt.
  • Du hast die österreichische Staatsbürgerschaft, eine aus der EU, dem EWR oder der Schweiz, bist anerkannter Flüchtling oder hast den Aufenthaltstitel „Daueraufenthalt-EU“. Nicht dabei sind zum Beispiel Vertriebene aus der Ukraine mit Ausweis für Vertriebene und Studierende mit Aufenthaltsbewilligung.
  • Du bist seit mindestens zwei Jahren durchgehend in Wien hauptgemeldet. Es zählt Wien, nicht eine bestimmte Adresse, und Lücken bis zu sieben Tagen sind erlaubt.
  • Es gibt keine gerichtliche Kündigung wegen unleidlichen Verhaltens oder Zahlungsrückständen und keine offenen Mietschulden im Gemeindebau.
  • Das Haushaltseinkommen liegt unter der Grenze. 2026 sind das netto 61.280 € im Jahr für eine Person, 91.320 € für zwei und 6.730 € mehr für jede weitere Person.

Wie funktioniert das Bonuspunkte-System?

Für jede Wohnung werden die Interessent:innen nach ihren Bonuspunkten gereiht, wer die meisten hat, kommt zuerst dran. Bei Gleichstand zählt zuerst, wie oft du dich schon erfolglos angemeldet hast, dann der früheste Zeitpunkt der Anmeldung. Die meisten Punkte hängen an deiner jetzigen Wohnsituation und fallen weg, wenn du umziehst. Jedes Kriterium zählt einmal pro Haushalt, und du musst es belegen. Die wichtigsten:

  • Wien-Bonus: ab dem sechsten Jahr Hauptwohnsitz in Wien Punkte für jedes Jahr, höchstens 45.
  • Lange Wartezeit: bis zu 45 Punkte nach fünf Jahren aktiver Suche mit mindestens 100 Login-Tagen im Jahr.
  • Jungwiener:in: 50 Punkte, wenn du unter 25 bist, keinen eigenen Hauptmietvertrag hast und höchstens zu zweit einziehst.
  • Überbelag: 50 Punkte, wenn du als Hauptmieter:in in einer zu kleinen Wohnung lebst, etwa zu dritt in zwei Wohnräumen.
  • Alleinerziehend: 30 Punkte mit eigenem Hauptmietvertrag, 80 ohne.
  • Aus- und Weiterbildung mit mindestens 20 Wochenstunden: 20 Punkte. Schwangerschaft: 30 Punkte.
  • Wohnkosten: 50 Punkte, wenn du seit zwei Jahren mietest und Wohnbeihilfe oder Mietbeihilfe bekommst.
  • Drohender Wohnungsverlust: 30 Punkte, wenn deine Befristung in den nächsten sechs Monaten endet und nicht verlängert wird, 80 Punkte bei einer gerichtlichen Kündigung wegen Eigenbedarfs.
  • Häusliche Gewalt oder Rollstuhl: 100 Punkte.

Schritt für Schritt zur Gemeindewohnung

  • Registriere deinen Haushalt auf meinwohnticket.wien und lade die Unterlagen hoch: Lichtbildausweis, bei Nicht-EU-Bürger:innen den Aufenthaltsnachweis, Geburtsurkunde, aktuelle Einkommensnachweise und deinen Mietvertrag, nicht älter als sechs Monate.
  • Die Wohnberatung Wien prüft die Angaben und stellt das Wohn-Ticket aus. Bonuspunkte gelten erst, wenn sie geprüft sind.
  • Du siehst nur Wohnungen, die zu deiner Haushaltsgröße passen und deren Miete höchstens die Hälfte deines Haushaltseinkommens ausmacht. Für diese meldest du dich an.
  • Bist du an erster Stelle, bekommst du ein Angebot, besichtigst die Wohnung und unterschreibst den Mietvertrag bei Wiener Wohnen.
  • Bestätige oder aktualisiere deine Daten spätestens alle 12 Monate, sonst verfällt das Ticket. Nach einer Wohnung über das Wohn-Ticket kannst du drei Jahre lang kein neues beantragen.

Was kostet eine Gemeindewohnung?

Vermieterin ist die Stadt Wien selbst, eine Provision fällt also nicht an. Für die neuen Gemeindewohnungen („Gemeindebau NEU“) zahlst du keine Eigenmittel und keine Kaution, und die Verträge sind unbefristet. Auch sonst sind Gemeindewohnungen in der Regel unbefristet vermietet.

Die Miete richtet sich nach dem Mietrechtsgesetz und liegt meist deutlich unter dem privaten Markt, wo die Median-Bruttomiete gerade bei 22,2 € pro m² liegt (Stand 27. Oktober 2026). Die genaue Miete steht im Angebot. Wird sie dir zu teuer, kann die Wohnbeihilfe helfen.

Ich hatte schon ein Wohn-Ticket. Was nun?

Wohn-Tickets mit „begründetem Wohnbedarf“ aus dem alten System galten nur bis Herbst 2026. Du musst dich auf meinwohnticket.wien neu registrieren. Dafür gibt es einen Startbonus: 5 Punkte, oder 10, 20, 30 oder 45 Punkte, wenn dein altes Ticket beim Start schon seit mindestens zwei, drei, vier oder fünf Jahren gültig war. Nutzen kannst du ihn mit einem neuen Wohnantrag bis 31. Dezember 2026.

Tipps, damit es klappt

  • Bleib durchgehend in Wien hauptgemeldet. Schon eine Lücke über sieben Tage startet die zwei Jahre neu, und der Wien-Bonus hängt an den Jahren ohne Unterbrechung.
  • Mach nur Angaben, die du belegen kannst. Falsche Angaben zu den Voraussetzungen sperren das Ticket für drei Jahre, falsche Bonuspunkte für sechs Monate.
  • Log dich regelmäßig ein und melde dich laufend für passende Wohnungen an: Für die lange Wartezeit zählen nur Jahre mit mindestens 100 Login-Tagen, und erfolglose Anmeldungen helfen bei Gleichstand.
  • Such parallel privat weiter. Auch mit vielen Punkten weißt du nicht, wann ein Angebot kommt.
  • Fragen beantwortet die Wohnberatung Wien unter 01 24 111.

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Häufige Fragen

Wie lange wartet man auf eine Gemeindewohnung?

Eine feste Wartezeit gibt es seit 22. September 2026 nicht mehr. Bei jeder Wohnung kommt zuerst dran, wer die meisten Bonuspunkte hat. Auch lange aktive Suche bringt Punkte, bis zu 45 nach fünf Jahren.

Was ist die Einkommensgrenze für eine Gemeindewohnung?

2026 netto 61.280 € im Jahr für eine Person und 91.320 € für zwei, für jede weitere Person 6.730 € mehr. Die Miete darf außerdem höchstens die Hälfte deines Haushaltseinkommens ausmachen.

Muss ich für eine Gemeindewohnung Kaution zahlen?

Für die neuen Gemeindewohnungen nicht: keine Kaution, keine Eigenmittel, keine Befristung. Eine Provision gibt es im Gemeindebau ohnehin nicht, weil die Stadt selbst vermietet.

Offizielle Quellen

Allgemeine Information, keine Rechtsberatung. Regeln ändern sich; für deinen Fall gelten die oben verlinkten offiziellen Stellen.

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