Ratgeber · Mietvertrag

Befristung, Ablöse, Provision, Kaution: Mietbegriffe in Wien erklärt

Die meisten Fallen in Wiener Mietinseraten stecken in einer Handvoll Wörter. Wer sie kennt, beurteilt ein Inserat in einer Minute.

Stand 26. Oktober 2026

Nettomiete, Bruttomiete, Warmmiete

Die Nettomiete (Hauptmietzins) ist die Miete ohne weitere Posten. Die Bruttomiete ist Nettomiete plus Betriebskosten und Umsatzsteuer, so nennen die meisten Inserate den Preis, oft als „Gesamtmiete“. Warmmiete heißt: zusätzlich mit Heizung und Warmwasser. Ob die Heizung dabei ist, steht im Inserat, sonst kommt sie extra dazu. Betriebskosten machen in Wien typischerweise rund 2 bis 4 Euro pro m² aus. Vergleiche Wohnungen nach der Bruttomiete und frag, ob die Heizung enthalten ist.

Befristung

Die meisten Wiener Mietverträge sind befristet. Bei Wohnungen im Anwendungsbereich des Mietrechtsgesetzes beträgt die Mindestdauer seit 2026 fünf Jahre, wenn ein Unternehmen vermietet, und drei Jahre bei privaten Vermieter:innen; eine kürzere Befristung ist als Befristung unwirksam. Als Mieter:in kannst du einen befristeten Vertrag in der Regel nach einem Jahr mit drei Monaten Frist kündigen.

Für manche Wohnungen (z. B. in Ein- und Zweifamilienhäusern) sind kürzere Befristungen zulässig. Nachfragen lohnt sich immer.

Ablöse

Ablöse ist Geld für Zurückgelassenes: Küche, Möbel oder einfach „den Schlüssel“. Einen fairen Preis für eine übernommene Küche zu zahlen, ist in Ordnung; Geld ohne Gegenleistung ist bei den meisten Wohnungen verboten und kann zurückgefordert werden. Lass dir eine Aufstellung geben und bewahre die Quittung auf.

Provision

Seit 1. Juli 2023 gilt bei Mietwohnungen das Bestellerprinzip: Wer den Makler beauftragt, zahlt die Provision, fast immer die Vermieterseite.

Kaution

Üblich sind bis zu drei Bruttomonatsmieten. Sie muss verzinst veranlagt und nach dem Auszug samt Zinsen zurückgezahlt werden, abzüglich berechtigter Forderungen. Überweise sie erst nach der Vertragsunterzeichnung.

Richtwert, Altbau und Wohn-Ticket

Für viele Altbauwohnungen (vor 1945) ist die Miete durch das Richtwertsystem begrenzt. Glaubst du, zu viel zu zahlen, prüfen Schlichtungsstelle oder Mieterhilfe Wien das kostenlos. Gemeinde- und geförderte Wohnungen brauchen ein Wiener Wohn-Ticket; FlatDrop markiert solche Inserate.

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Häufige Fragen

Ist eine Befristung auf zwei Jahre in Wien erlaubt?

Bei einer Wohnung im Vollanwendungsbereich des MRG nicht: Seit 2026 mindestens fünf Jahre, wenn ein Unternehmen vermietet, sonst drei. Eine kürzere Befristung gilt dann als unbefristeter Vertrag. Es gibt Ausnahmen; im Zweifel berät die Mieterhilfe Wien kostenlos.

Muss ich in Wien Provision zahlen?

Seit Juli 2023 meist nicht: Es zahlt, wer den Makler bestellt hat, bei Mietwohnungen fast immer die Vermieterseite.

Wie hoch ist die übliche Kaution?

Bis zu drei Bruttomonatsmieten. Sie muss nach Ende des Mietverhältnisses verzinst zurückgezahlt werden.

Offizielle Quellen

Allgemeine Information, keine Rechtsberatung. Regeln ändern sich; für deinen Fall gelten die oben verlinkten offiziellen Stellen.

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