Wann ist eine Ablöse verboten?
Das Mietrechtsgesetz erklärt Vereinbarungen für ungültig, nach denen du dem Vormieter oder dem Vermieter etwas zahlen musst, nur damit er die Wohnung aufgibt oder sie dir gibt. Verboten sind auch alle anderen Zahlungen ohne gleichwertige Gegenleistung. Das gilt für Haupt- und Untermiete gleichermaßen.
Was darf verlangt werden?
- Ein fairer Preis für Dinge, die du wirklich übernimmst, etwa Küche, Einbauschrank oder Möbel. Es zählt ihr heutiger Wert, nicht der Neupreis.
- Ersatz für Investitionen, die der Vormieter nach dem Gesetz ersetzt bekommen würde, zum Beispiel eine neue Heizung oder ein erneuertes Bad.
- Der Finanzierungsbeitrag einer geförderten Wohnung oder Genossenschaftswohnung, den du beim Auszug großteils zurückbekommst.
- Eine echte Mietvorauszahlung, die mit späteren Mieten verrechnet wird.
Wo gilt das Verbot nicht?
Das Ablöseverbot steht in einem Teil des Mietrechtsgesetzes, der nur bei voller Anwendung gilt, also vor allem im Altbau und, über das Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetz, bei Genossenschaftswohnungen. Bei frei finanzierten Neubauwohnungen mit Baubewilligung nach 1953, bei vermieteten Eigentumswohnungen in Häusern nach 1945 und bei Häusern mit höchstens zwei Wohnungen gilt es nicht. Dann bleibt nur das allgemeine Zivilrecht, und du solltest dich vor dem Zahlen bei der Arbeiterkammer oder einer Mieterorganisation beraten lassen.
So holst du eine verbotene Ablöse zurück
- Sammle Belege: Quittung oder Kontoauszug, wer das Geld bekommen hat, Fotos der übernommenen Dinge und Namen von Zeug:innen.
- Fordere das Geld schriftlich zurück, zum Beispiel mit dem Musterbrief der Arbeiterkammer.
- Zahlt der Empfänger nicht, stell einen Antrag bei der Schlichtungsstelle der Stadt Wien. Das kostet nichts, und du bekommst den zu viel gezahlten Betrag samt 4 % Zinsen ab dem Tag der Zahlung.
- Du musst beweisen, dass und an wen du gezahlt hast. Der Empfänger muss beweisen, dass die Gegenleistung gleich viel wert war.
- Du hast zehn Jahre ab der Zahlung Zeit. Ohne Mietvertrag ist nicht die Schlichtungsstelle, sondern das Gericht zuständig.
Tipps vor dem Zahlen
- Lass dir eine Liste geben, wofür du genau zahlst, und schau dir die Dinge bei der Besichtigung an.
- Zahl per Überweisung oder lass dir eine Quittung mit Name, Betrag und Datum geben. Eine Ablöse ohne Beleg ist schwer zurückzuholen.
- Vergleich den Preis mit gebrauchten Küchen und Möbeln auf Kleinanzeigen. Eine zehn Jahre alte Küche ist selten mehr als einen Bruchteil des Neupreises wert.
- Wird eine hohe Ablöse ohne Beleg verlangt, ist das ein Warnsignal für die ganze Wohnung.